Mein Spezialgebiet ist die ganzheitliche Psychotraumatherapie: Die Verarbeitung von vergangenen, aber heute noch belastenden Ereignissen steht dabei im Vordergrund.
Ganzheitlich heißt, dem Körper, den Gefühlen, dem Verstand und der individuellen spirituellen Haltung im therapeutischen Prozess Aufmerksamkeit zu schenken.
Vorrangig arbeite ich mit EMDR und IBT - der Integrativen Bewegten Traumatherapie.
Tanz aus dem Trauma, meine Methode der Gruppentherapie, ist ein Bestandteil von IBT und wird laufend angeboten.
Plätze für Einzeltherapie gibt es dzt. eher nur in Reichenau.
Haaberg 3, 2651 Reichenau
Tel: +43 676 5294834
Tarife Einzeltherapie
Eine Einzeltherapie - Einheit von 50 Minuten kostet in Wien € 100 in reichenau € 90. Eine verlängerte Sitzung, wie etwa eine EMDR-Traumatherapiesitzung, dauert 90 Minuten und kostet in Wien € 180, in Reichenau € 160.
Tarife Gruppentherapie = Tanz aus dem Trauma
Eine Gruppentherapie Einheit besteht aus 6 Terminen (geplant ab März 2015) von je 3 Stunden. Der Gesamtbetrag von € 390 ist spätestens beim 1. Termin fällig. Eine Finanzierung über die Krankenkassa ist in manchen Fällen möglich.
Der Wochenend Workshop 18 Einheiten beginnt am Freitag um 18h und enden am Sonntag um 17h. Beitrag: € 270.-
Der Tanz aus dem Trauma Retreat mit 26 Einheiten beginnt am Donnerstag um 18h und endet am Sonntag um 14h. Gebühr: € 360.-
Zu den Gruppentherapie Angeboten
Finanzierung der Therapie durch die Krankenkasse
Folgende Versicherungen finanzieren die Gruppen-Psychotherapie "Tanz aus dem Trauma" bei Bedarf und nach Prüfung des Anspuchs:
BVA, Gebietskrankenkassen Wien, Steiermark, Burgenland, Oberösterreich, Kärnten, Niederösterreich
Versicherungsanstalt der Bauern,
Betriebskrankenkasse der Austria Tabak,
Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe
Kassenrückvergütung
Es besteht die Möglichkeit eines Kostenersatzes durch die Krankenkassa. Dieser Zuschuß wird rückwirkend bezahlt und beträgt derzeit bei den meisten Kassen € 21,80 pro Sitzungseinheit bei Einzelsitzungen. Bei Gruppentherapie beträgt der Kostenersatz € 7,72 pro 90 Minuten bzw. € 15,44 für 3 Stunden. Voraussetzung für den Kostenersatz ist die Diagnose einer "krankheitswertigen Störung".