Voraussetzung für die Teilnahme an der Brainspotting Ausbildung

Brainspotting Eingangsqualifikation

 

1. Grundkenntnisse traumaverarbeitender Methoden sowie

2. a)  bei Berufszulassung in Österreich:

 

- PsychotherapeutIn mit Eintragung in die Liste des Bundesministeriums.

 

- Klinische PsychologIn mit Eintragung in die Liste des Bundesministeriums nach Psychologengesetz 1.7.2014 oder mindestens 80 Stunden Selbsterfahrung in anerkannten Psychotherapiemethoden.

 

- ÄrztIn mit dem Diplom "ÄrztIn für Psychotherapeutische Medizin - Psy III" der österreichischen Ärztekammer.


b) bei Berufszulassung in Deutschland:

 

- Approbation oder:

 

- eine mindestens dreijährige psychotherapeutische Ausbildung und die staatliche Erlaubnis zur Ausübung von Psychotherapie

 

c) bei Berufszulassung in der Schweiz:

 

- Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie oder:

 

- Arzt mit anerkannter Psychotherapieweiterbildung oder:

 

- Anerkennung als PsychotherapeutIn SPV, FachpsychologIn für Psychotherapie FSP oder PsychotherapeutIn SBAP oder:

 

- Kantonale Praxisbewilligung für Psychotherapie oder:

 

- Anerkennung durch oder Mitgliedschaft bei der GedaP

 

Für andere europäische Länder:

Es gelten die jeweiligen länderspezifischen Zugangsvoraussetzungen die auch für die Ausübung der Psychotherapie gelten.

 

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